Schadensgutachten nach einem Unfall

Gutachten im Schadensfall

Es passiert schnell und Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt. Das ist ärgerlich auch wenn Sie nicht schuld sind. In diesem Fall sollten Sie den Schaden schnellst möglich von einem Gutachter Ihrer Wahl feststellen lassen.

 

Mit dem Schadensgutachten des Kfz - Sachverständigenbüro Müller aus Sonneberg haben Sie einen unabhänigen, kompetenten Partner an Ihrer Seite.

 

 

Schadensgutachten vom BVSK - Sachverständigen Müller aus Sonneberg

 

Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden und hat sowohl schadenfeststellenden wie auch beweissichernden Charakter. Im Kaskoschaden berücksichtigt der Sachverständige die vertraglichen Vorgaben, bei einem Haftpflichtschaden die gesetzlichen Bestimmungen und die geltende Rechtsprechung im Rahmen der Gutachtenerstellung.

Im Rahmen eines Schadensgutachten stellen wir fest:

  • Wie hoch die Reparaturkosten für die Instandsetzung Ihres Fahrzeuges sind
  • Wie hoch ist die Wertminderung
  • Handelt es sich um einen Totalschaden?
  • Wie hoch ist der Wiederbeschaffungs- oder Restwert

Insbesondere bei der Festlegung des Reparaturweges besitzt ein Kfz-Sachverständiger Ermessensspielräume, die es verantwortungsvoll zu nutzen gilt. Grundsätzlich hat der Sachverständige seine Tätigkeit weisungsfrei durchzuführen, da schon begrifflich Sachverständigentätigkeit auf der Unabhängigkeit des Sachverständigen beruht. Der Sachverständige muss sich darüber bewusst sein, dass insbesondere von Auftraggeber-Seite oder interessierter dritter Seite Vorstellungen an ihn herangetragen werden, die mit einer objektiven Schadenfeststellung nichts zu tun haben. Unabdingbarer Grundsatz der Tätigkeit muss daher die Feststellung sein, möglichst exakt 100 % der Schadenhöhe im Gutachten auszuweisen. Sollte der Geschädigte auf Grundlage eines Gutachtens mehr als 100 % erhalten, könnte dies einen strafrechtlichen Tatbestand darstellen. In gleicher Weise gilt dies, wenn der Geschädigte oder Versicherungsnehmer aufgrund der Tätigkeit des Sachverständigen weniger als den ihm zustehenden Betrag erhält.

 

Vorteile des Schadensgutachtens des BVSK-Sachverständigen Müller aus Sonneberg/Thüringen gegenüber Kostenvoranschlägen

 

  • Kostenvoranschläge besitzen nur sehr bedingt beweissichernden Charakter.

  • Das Gutachten berücksichtigt alle Schadenpositionen einschließlich Reparaturdauer, Wertminderung, Restwert und Wiederbeschaffungswert, da der Kostenvoranschlag ausschließlich die Reparaturkostenhöhe berücksichtigt.

  • Das Gutachten berücksichtigt Fragen zum Schadenhergang (Plausibilität).

  • Das Gutachten differenziert sachgerecht zwischen instandsetzen und erneuern.

  • Im Unterschied zum Kostenvoranschlag enthält das Gutachten sämtliche unfallbedingten Positionen (erfahrungsgemäß werden in Kostenvoranschlägen viele Positionen nicht berücksichtigt).

  • Kostenvoranschläge werden unentgeltlich erbracht, letztlich zulasten des Kfz-Betriebes.

  • Die Gutachterkosten sind vom regulierungspflichtigen Versicherer zu zahlen.

  • Das Gutachten stellt eine Prognose des Schadenbehebungsaufwandes dar, d. h. übersteigen die Reparaturkosten die Prognose, sind diese Reparaturkosten im vollen Umfange vom Schädiger zu tragen. Der Kostenvoranschlag dagegen stellt das verbindliche Versprechen dar, die Reparatur zu einem festen Preis durchzuführen. Beim Kostenvoranschlag trägt das Prognoserisiko daher der Kfz-Betrieb.

Weitere Informationen

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