Im Schadensfall zeigt sich,
wie objektiv Ihr Versicherer die bei
Vertragsbeginn gemachten
Vereinbarungen sieht!
Handelt es sich um einen Versicherer, der im Schadensfall genau wie bei Vertragsabschluß Ihre finanzielle Absicherung sieht, so wird er einer kompetenten, objektiven, neutralen und unabhängigen Schadensfeststellung nichts entgegensetzen.
Besteht Ihr Versicherer auf sein Weisungsrecht im Kaskoschadensfall und die Schadenfeststellung durch hauseigene oder bestimmte Sachverständige, so sollten Sie sich genau mit dem ermittelten Schadenumfang beschäftigen, da Sie sicherlich bei einer Reparatur kein Sicherheitsrisiko eingehen wollen und den Wiederbeschaffungswert korrekt ermittelt haben möchten.
Sollten Sie grundsätzliche Bedenken gegen die Sachlichkeit der Schadenfeststellung haben, so müssen Sie nicht alleine stehen! In einem solchen Fall wird Ihnen ein neutral erstelltes Schadengutachten sicherlich hilfreich zur Seite stehen.